Geschäftsbedingungen meinBonusstrom

1. Zustandekommen des Vertrages, Lieferbeginn

Das Angebot richtet sich an Privatkunden mit einem Jahresverbrauch bis zu 30.000 kWh. Das Kundenverhältnis kommt durch einen Auftrag des Kunden und die anschließende schriftliche Annahme durch Bonusstrom, welche innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Angebots bei Bonusstrom erfolgt, zustande. Bonusstrom behält sich das Recht eines Bonitätschecks des Kunden vor und kann die Annahme des Auftrags bei unzureichender Bonität verweigern. Bonusstrom hat das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Belieferung aus technischen Gründen oder innerhalb von 6 Monaten auf Grund von Vertragslaufzeiten des Kunden beim Vorversorger nicht möglich ist. Kunden mit Heizstrom, Doppeltarif sowie Prepaid- und Münzzähler können nicht beliefert werden. Sollte sich nach Durchführung des Lieferantenwechsels herausstellen, dass es sich nicht um einen Privatkunden handelt, ist Bonusstrom berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen bzw. den Vertrag zu dem im Bereich des Kunden gültigen Gewerbetarif abzurechnen.



2. Preise und Preisanpassung

2.1 Die vom Kunden zu entrichtenden Entgelte richten sich nach den jeweils vertraglich vereinbarten Preisen sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ändern sich eine oder mehrere maßgebliche Kalkulationsgrundlagen (wie z.B. Steuern und öffentlichen Abgaben, die Entgelte für die Netznutzung sowie die Beschaffungskosten für elektrische Energie) und werden diese Änderungen nicht durch Änderungen anderer Kalkulationsgrundlagen kompensiert, ist Bonusstrom berechtigt, die Entgelte nach diesem Vertrag nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) und unter Berücksichtigung etwaiger Kompensationswirkungen anzupassen. Eine Preiserhöhung wird dem Kunden mindestens 6 Wochen vorher mitgeteilt und jeweils zum angegebenen Monatsbeginn wirksam. Der Kunde hat bei einer Preiserhöhung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe ein außerordentliches Kündigungsrecht, es sei denn, die Preisanpassung beruht auf einer Erhöhung oder Neueinführung von Steuern oder öffentlichen Abgaben. Bonusstrom wird auf das Kündigungsrecht hinweisen. Sollte der Kunde von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen, gelten die bisherigen Preise bis zum Vertragsende fort.



2.2 Die jeweils vereinbarten Preise sind Bruttopreise. Sie beinhalten sämtliche Netznutzungsentgelte, Steuern, Gebühren und Abgaben.



2.3 Bei Paketprodukten nimmt Bonusstrom keine Überprüfung des vom Kunden gewählten Pakets dahingehend vor, ob es den tatsächlichen Bedürfnissen und Gegebenheiten des Kunden entspricht.



3. Abrechnung, Abschlagszahlung und Rechnungslegung

3.1.1 Bei Tarifen mit Abschlagszahlungen werden innerhalb eines Abrechnungszeitraums, in der Regel 12 Monate, monatliche Abschlagszahlungen berechnet. Die Höhe der Abschlagszahlungen wird anhand der Preiskonditionen und der Jahresverbrauchsprognose berechnet. Ändert sich der Preis gem. Ziffer 2, so können die nach der Änderung anfallenden Abschlagszahlungen entsprechend angepasst werden.



3.1.2 Bei Paketprodukten, also dem Preismodell, bei dem der Kunde ein bestimmtes Stromkontingent zu einem Festpreis per Vorauszahlung erwirbt, richtet sich der Abrechnungszeitraum nach der Laufzeit des Strompakets und betragt in der Regel 12 Monate. Der Paketpreis ist bei Vertragsschluss bzw. Vertragsverlängerung vier Wochen vor Beginn des Verlängerungszeitraumes fällig. Ein Mehrverbrauch wir dem Kunden mit der Jahresrechnung gesondert berechnet. Ein evtl. Minderverbrauch wird nicht erstattet. Erst nach Eingang des Paketpreises beginnt der Umstellungsprozess.



3.1.3 Die Abrechnung erfolgt auf Basis der jeweiligen Zählerstände der Abnahmestelle. Der Zählerstand wird von einem Beauftragten von Bonusstrom oder des örtlichen Netzbetreibers oder auf Anforderung vom Kunden selbst abgelesen. Solange der Beauftragte keinen Zugang zum Stromzähler erhält oder der Zählerstand nicht gemäß der Anforderung vom Kunden gemeldet wird, kann der Verbrauch von Bonusstrom unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse geschätzt werden.



3.2 Zahlungen erfolgen im Wege des Lastschrifteinzugs- verfahrens jeweils zum Monatsanfang bzw. bei Paketprodukten zum Zeitpunkt der Fälligkeit. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung auf dem von ihm benannten Konto zu sorgen. Für vom Kunden zu vertretende Rücklastschriften hat der Kunde Bonusstrom die hierdurch anfallenden Kosten pauschal in Höhe von 15,- Eur. zu ersetzen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass Bonusstrom ein geringerer Schaden entstanden ist. Alternativ hat der Kunde die Möglichkeit, die fälligen Abschläge bzw. den Paketpreis zu überweisen. Die Verbuchung der Überweisung bedeutet für Bonusstrom einen erhöhten Arbeitsaufwand. Daher ist für jede Überweisung eine zusätzliche Gebühr von 0,50 Eur. zu entrichten. Sollte es im Lastschrifteinzugsverfahren zu Zahlungsstörungen kommen, ist Bonusstrom berechtigt, den Kunden auf den Überweisungsweg mit den damit verbundenen zusätzlichen Gebühren zu verweisen.



4. Haftung

Für Schäden, die ein Kunde durch Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten der Stromversorgung erleidet, haftet Bonusstrom entsprechend § 18 der Niederspannungs- anschlussverordnung vom 08.11.06 - veröffentlicht BGBl. I 2006, 2477. Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.



5. Vertragslaufzeit, Kündigung, Umzug des Kunden

Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate und beginnt mit der Aufnahme der Belieferung, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss. Sie verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht spätestens 6 Wochen vor Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt. Bei einem Umzug endet der Vertrag nicht automatisch. Es bedarf der Kündigung durch den Kunden mit einer Frist von 6 Wochen zum Auszugsdatum.



6. Datenschutz, Wirtschaftsauskunfteien

Bonusstrom erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten unter Beachtung des § 28 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), soweit dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses notwendig ist. Der Kunde willigt ein, dass Bonusstrom an Wirtschaftsauskunfteien Daten über die Beantragung, die Aufnahme und die Beendigung dieses Vertragsverhältnisses übermittelt und Auskünfte über den Kunden von diesen erhält.



7. Sonstiges

7.1. Ändert Bonusstrom die AGB zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Kündigt der Kunde nicht, wird die Änderung zum angekündigten Zeitpunkt wirksam. Bonusstrom wird den Kunden in der Änderungs- mitteilung darauf hinweisen.



7.2. Abweichende AGB des Kunden gelten nicht.



7.3. Gegen Ansprüche von Bonusstrom kann nur mit unbestrittenen oder titulierten Forderungen aufgerechnet werden



Stand: Februar 2010

Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, o.ä.) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Bonus Strom GmbH - Mühlenberg 18 - 24857 Fahrdorf - Ende der Widerrufsbelehrung.



Energieträgermix Bonusstrom

Erneuerbare Energien: 18%, Kernkraft: 26% (Bundesdurchschnitt 25%), Fossile & sonstige Energieträger: 56% (Bundesdurchschnitt 59%), Radioaktiver Abfall: 0,0007 g/kWh, CO2 Emissionsfaktor: 517 g/kWh (Bundesdurchschnitt 506 g/kWh)



Energiemix Bonusstrom Öko

Bonusstrom Öko stammt zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen. 85% nicht geförderter Mindestanteil an erneuerbaren Energien. Bonusstrom Öko erzeugt keinen radioaktiven Abfall 0,0007 g/kWh (Bundesdurchschnitt: 0,0007 g/kWh) und kein Kohlendioxid (Bundesdurchschnitt: 506 g/kWh). Lediglich bei der Herstellung der Erzeugungsanlagen entstehen 12 g/kWh Kohlendioxid.



Gesamtenergieträgermix Deutschland

Erneuerbare Energien: 15,31%, Kernkraft: 24,02%, Fossile & sonstige Energieträger: 60,67%, Radioaktiver Abfall: 0,0007 g/kWh, CO2 Emissionsfaktor: 506 g/kWh



**) 14 Ct./Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, ggf. abweichende Preise aus dem Mobilfunk.